Verwendungszweck: Ihre Adresse für die Spendenbescheinigung
(Bsp.: M. Musterperson, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt)
Bei Spenden bis € 200,- gilt der Einzahlungsbeleg als Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Spenden über € 200,- oder auf Wunsch erbalten Sie von uns eine gesonderte Spendenbestätigung, wenn ihre Anschrift aus der Überweisung hervorgeht.